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Einbruchschutz · 9 Min Lesezeit

Förderung für Einbruchschutz: Was die KfW heute noch fördert und wie Sie vorgehen

Lars Grunendahl, Redaktion immosicher24

Veröffentlicht

Schreibtisch mit Laptop und Antragsunterlagen neben einem Fenster
Die kurze Antwort
Den viel gesuchten KfW-Zuschuss für Einbruchschutz, das Programm 455-E, gibt es nicht mehr. Die Mittel dafür wurden Ende 2023 gestrichen, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Was bleibt, ist der zinsgünstige Förderkredit 159 der KfW, der Einbruchschutz weiterhin abdeckt, dazu Programme einzelner Bundesländer und Kommunen und der steuerliche Weg über die Handwerkerleistung. Prüfen Sie den Stand am Tag Ihrer Planung direkt bei der Förderstelle, und stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Betrieb beauftragen.
Stand dieses Artikels: September 2026, geprüft auf kfw.de. Fördersätze, Höchstbeträge und Antragsfristen nennen wir bewusst nicht, weil sie sich häufiger ändern als dieser Text.

Wer nach einer Förderung für Einbruchschutz sucht, hat meistens schon entschieden, dass etwas passieren soll. Die Frage ist nur noch, wie viel davon aus eigener Tasche kommt und wie man nichts verschenkt. Genau da passieren die teuren Fehler, und der häufigste ist banal: Der Auftrag ist erteilt, bevor der Antrag gestellt wurde.

Dieser Artikel nennt deshalb keine Beträge. Er beschreibt, wo die Bedingungen stehen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, was üblicherweise gefördert wird und was nicht, und welche Unterlagen Sie am Ende brauchen. Damit ist der Text auch in zwei Jahren noch brauchbar, wenn alle Zahlen längst andere sind.

Welche Förderung für Einbruchschutz es überhaupt gibt

Vier Wege sind für Privathaushalte relevant, und sie schließen sich teilweise gegenseitig aus.

Der KfW-Zuschuss, den es nicht mehr gibt. Das Programm 455-E war jahrelang die bekannteste Förderung für Einbruchschutz und wird im Netz bis heute beworben. Die Mittel dafür sind Ende 2023 aus dem Bundeshaushalt gestrichen worden, seitdem werden keine neuen Anträge mehr bewilligt. Wer damals noch eine schriftliche Zusage bekommen hat, kann das Geld nach Abschluss der Arbeiten weiterhin abrufen. Für alle anderen ist dieser Weg zu. Lassen Sie sich von älteren Ratgeberseiten nicht in die Irre führen, die diesen Zuschuss noch als verfügbar beschreiben.

Der Förderkredit der KfW. Das ist der Weg, der heute offensteht. Einbruchschutz läuft dort im Programm Altersgerecht Umbauen, also in derselben Familie wie barrierefreie Bäder und schwellenlose Zugänge. Gefördert werden Maßnahmen im Bestand, nicht im Neubau, und zwar sowohl mechanische Sicherungen als auch Anlagen, die einen Einbruch melden. Das ist kein geschenktes Geld, sondern ein zinsgünstiges Darlehen, das sich vor allem rechnet, wenn ohnehin finanziert wird. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, nicht direkt über die Förderbank.

Programme der Länder und Kommunen. Manche Bundesländer und einzelne Städte legen eigene Töpfe auf, teils befristet, teils mit kleinem Volumen. Sie sind schwer zu finden, weil sie nirgends gesammelt beworben werden. Die Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de listet Programme von Bund, Ländern und EU und lässt sich nach Bundesland und Stichwort filtern. Das ist der schnellste Weg, um zu sehen, ob es vor Ort etwas gibt. Ein zweiter Blick lohnt sich auf die Seite Ihrer Stadt oder Gemeinde und auf die Landesförderbank Ihres Bundeslandes, denn nicht jedes kleine Programm ist dort vollständig erfasst. Kommunale Töpfe sind meist klein und schnell leer, dafür ist der Antrag oft unkompliziert.

Der steuerliche Weg. Wenn es keinen Zuschuss gibt, bleibt die Möglichkeit, die Arbeitskosten eines Betriebs in der Steuererklärung als Handwerkerleistung geltend zu machen. Materialkosten zählen dabei nicht, und die Rechnung muss überwiesen werden, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Die geltenden Grenzen stehen im Einkommensteuerrecht und ändern sich gelegentlich, fragen Sie den aktuellen Stand im Steuerbüro ab.

Wer überhaupt antragsberechtigt ist, steht ebenfalls im Merkblatt und wird oft zu spät gelesen. Bei Maßnahmen am Eigenheim ist es meist die Eigentümerseite. Bei Wohnungen kommt es darauf an, ob die Maßnahme nur die Wohnung betrifft oder das gemeinsame Eigentum, denn dann entscheidet die Eigentümergemeinschaft und beantragt auch. Für Mietverhältnisse sehen mehrere Programme eine eigene Antragsmöglichkeit vor, immer verbunden mit der Zustimmung der Eigentümerseite. Klären Sie diese Frage, bevor Sie Angebote einholen, sonst holen Sie sie für die falsche Person ein.

Nicht zu diesen Wegen gehört die Versicherung. Sie fördert nichts, kann aber je nach Versicherer die Beiträge anders berechnen, wenn bestimmte Technik verbaut ist. Was dabei verlangt wird und warum eine geprüfte Anlage dafür oft Voraussetzung ist, steht in unserem Artikel dazu, wann eine geprüfte Anlage verlangt wird.

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So prüfen Sie den aktuellen Stand der KfW-Förderung selbst

Das ist der wichtigste Abschnitt dieses Artikels, weil er als Einziger nicht veraltet. Sechs Schritte, die zusammen etwa eine Viertelstunde dauern.

  1. Auf kfw.de nach dem Stichwort Einbruchschutz suchen und im Bereich für Privatpersonen bleiben. Programmnummern ändern sich, das Stichwort bleibt.
  2. Prüfen, ob Anträge gerade angenommen werden. Ist der Topf für das Jahr leer, steht das oben auf der Programmseite. Ein Programm kann formal existieren und trotzdem geschlossen sein.
  3. Das Merkblatt herunterladen und auf das Datum sehen. Nur das Merkblatt zählt, nicht die Zusammenfassung auf der Übersichtsseite und schon gar nicht ein fremder Ratgeber.
  4. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen durchgehen und mit dem abgleichen, was Sie vorhaben. Dort stehen häufig technische Mindestanforderungen, die Ihr Angebot erfüllen muss.
  5. Auf foerderdatenbank.de nach Ihrem Bundesland und dem Stichwort Einbruchschutz suchen. Ein Landesprogramm lässt sich manchmal mit einem Bundesprogramm kombinieren, manchmal ausdrücklich nicht. Auch das steht im jeweiligen Merkblatt.
  6. Im Zweifel anrufen. Die Förderstellen haben Servicenummern, und eine Auskunft dort ist belastbarer als jede Recherche im Netz. Notieren Sie sich Datum und Namen.

Eine kostenlose zweite Meinung zur Sache selbst bekommen Sie bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen. Die Polizei berät unabhängig dazu, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll sind, verkauft nichts und führt auch Verzeichnisse von Fachbetrieben. Für die Förderfrage ist sie nicht zuständig, für die Frage nach dem sinnvollen Umfang schon.

Die Reihenfolge entscheidet über alles

Fast jede abgelehnte Förderung scheitert nicht an der Technik, sondern am Ablauf. Die Regel lautet: erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer unterschreibt, bevor die Zusage vorliegt, hat das Vorhaben nach Lesart der Förderstellen bereits begonnen, und damit ist der Anspruch weg.

SchrittWas Sie tunWarum genau hier
1Bedarf klären, gern mit der PolizeiOhne klaren Umfang wird jedes Angebot unvergleichbar
2Merkblatt lesen, Mindestanforderungen notierenSie wissen dann, was das Angebot enthalten muss
3Angebote einholen, technische Angaben prüfenVergleichbar wird es nur bei gleichem Leistungsumfang
4Antrag stellen und Zusage abwartenBeauftragung vor der Zusage kostet die Förderung
5Auftrag erteilen und einbauen lassenErst jetzt, nicht früher
6Rechnung unbar bezahlen, Nachweise einreichenBarzahlung wird nicht anerkannt
7Unterlagen aufbewahrenStichproben sind auch Jahre später möglich

Ein Angebot einzuholen ist übrigens noch keine Beauftragung. Sie dürfen also in Ruhe vergleichen, solange Sie nichts unterschreiben. Planungsleistungen sind je nach Programm sogar ausdrücklich zugelassen, auch das steht im Merkblatt.

Was üblicherweise gefördert wird und was nicht

Die Kataloge unterscheiden sich im Detail, die Linie ist aber über die Jahre erstaunlich stabil geblieben.

Regelmäßig enthalten sind einbruchhemmende Türen und Fenster sowie Nachrüstsysteme dafür, Gitter und Rollläden mit entsprechender Ausführung, Bewegungssensoren im Außenbereich, Gegensprechanlagen mit oder ohne Bild, und Anlagen, die einen Einbruch melden, also Einbruchmeldeanlagen und Gefahrenwarnanlagen. Der Einbau durch einen Fachbetrieb gehört dazu.

Regelmäßig ausgeschlossen sind der Neubau, reine Materialkäufe ohne Einbau, Eigenleistung, gebrauchte Technik, Attrappen und alles, was laufend anfällt. Dazu zählen auch die monatlichen Kosten für einen Anschluss an eine ständig besetzte Stelle, die im Ernstfall reagiert. Diese Aufschaltung, wie sie in der Branche heißt, ist eine Dienstleistung und keine Investition, deshalb steht sie in keinem Förderkatalog.

Zwei Dinge sind dabei wichtig zu wissen. Erstens verlangen viele Kataloge technische Mindestanforderungen, etwa eine bestimmte Widerstandsklasse bei Bauteilen. Lassen Sie sich diese Angaben vom Betrieb schriftlich in das Angebot schreiben, und zwar bevor Sie den Antrag stellen. Zweitens ist der Katalog breiter als das, was wir hier vermitteln: Mechanischer Einbruchschutz an Fenstern und Türen ist förderfähig, aber ein eigenes Handwerk mit eigenen Betrieben. Wenn Ihr Vorhaben beides umfasst, planen Sie es trotzdem in einem Antrag, das spart Aufwand.

Bevor Sie rechnen, wie viel eine Förderung bringt, lohnt sich ein Blick darauf, was die Anlage vor Abzug einer Förderung kostet. Ein Zuschuss auf ein überteuertes Angebot ist am Ende teurer als ein faires Angebot ohne Zuschuss.

Welche Nachweise Sie brauchen

Der Papierkram ist überschaubar, muss aber vollständig sein, und einiges davon lässt sich nachträglich nicht mehr beschaffen.

Sie brauchen die Rechnung eines Fachbetriebs, auf der die ausgeführten Arbeiten und die verbaute Technik konkret benannt sind. Sammelpositionen wie „Sicherheitstechnik nach Absprache" reichen nicht. Sie brauchen den Zahlungsnachweis, also den Kontoauszug oder die Überweisungsbestätigung, denn Barzahlung erkennen weder Förderstellen noch das Finanzamt an. Je nach Programm kommt eine Bestätigung nach Durchführung hinzu, teils vom ausführenden Betrieb, teils von Ihnen selbst.

Hilfreich, auch wenn es niemand verlangt: Fotos vom Zustand vorher und nachher, mit Datum. Sie kosten zwei Minuten und beantworten jede spätere Rückfrage. Bewahren Sie alle Unterlagen mehrere Jahre auf, Stichproben sind auch lange nach der Auszahlung möglich.

Wenn Sie an dieser Stelle noch gar nicht sicher sind, welche Technik überhaupt infrage kommt, klären Sie das vor dem Antrag. Eine Förderzusage für die falsche Lösung hilft niemandem, und ein Wechsel mitten im Verfahren ist mühsam.

Miete statt Kauf, und was das für die Förderung bedeutet

Viele Angebote für Sicherheitstechnik sind heute Mietmodelle: Sie zahlen monatlich, die Technik bleibt Eigentum des Anbieters. Für die Förderung ist das ein Problem, denn Zuschüsse zielen auf Investitionen in das Gebäude, nicht auf laufende Zahlungen. Wer fest mit einer Förderung plant, sollte deshalb früh klären, ob die gewünschte Lösung überhaupt gekauft werden kann.

Das heißt nicht, dass Miete die schlechtere Wahl ist. Sie kann sinnvoll sein, wenn wenig Eigenkapital da ist oder wenn Wartung und Betreuung mit enthalten sein sollen. Es heißt nur, dass die Förderfrage dann in der Regel entfällt und der Vergleich anders aussieht.

Wenn es gerade keine Förderung gibt

Das kommt vor, und es ist kein Grund, das Vorhaben zu verschieben. Ein geschlossener Topf öffnet sich manchmal zum Jahreswechsel wieder, manchmal nicht. Wer wartet, steht im Zweifel ein Jahr später ohne Schutz und ohne Zuschuss da.

Zwei Dinge lassen sich dann trotzdem tun. Erstens der steuerliche Weg über die Arbeitskosten, der unabhängig von Fördertöpfen funktioniert, solange Rechnung und Überweisung stimmen. Zweitens die Frage an den Versicherer, ob sich durch die eingebaute Technik an der Beitragsberechnung etwas ändert. Beides ersetzt keinen Zuschuss, senkt die Rechnung aber spürbar.

Kurz zusammengefasst

Förderung für Einbruchschutz ist kein Automatismus, sondern eine Reihenfolge. Sie prüfen den heutigen Stand beim Programm selbst, nicht in einer Zusammenfassung. Sie lesen das Merkblatt mit Datum. Sie holen Angebote ein, ohne zu unterschreiben. Sie stellen den Antrag und warten die Zusage ab. Dann erst wird gebaut, unbar bezahlt und abgerechnet.

Wenn Sie an den Punkt kommen, an dem Sie vergleichbare Angebote für dasselbe Vorhaben brauchen, achten Sie darauf, dass in jedem Angebot derselbe Leistungsumfang und dieselben technischen Angaben stehen. Nur dann sagt der Preisunterschied etwas aus, und nur dann passt das Angebot später zum Förderkatalog.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.

Gibt es die Förderung für Einbruchschutz aktuell noch?
Der KfW-Zuschuss für Einbruchschutz, das Programm 455-E, ist seit Ende 2023 gestrichen und wird nicht mehr bewilligt. Offen ist weiterhin der Förderkredit 159 der KfW, der Einbruchschutz im Bestand abdeckt und über Ihre Hausbank beantragt wird. Dazu kommen Programme einzelner Bundesländer und Kommunen. Weil sich das ändern kann, prüfen Sie den Stand am Tag Ihrer Planung direkt auf kfw.de, statt sich auf eine Jahreszahl in einem Ratgeber zu verlassen.
Darf ich mit dem Einbau anfangen, bevor die Zusage da ist?
In aller Regel nicht. Zuschüsse für Bauleistungen setzen fast immer voraus, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird. Wer den Handwerker schon bestellt hat, gilt als begonnen und verliert den Anspruch, selbst wenn noch nichts eingebaut ist. Die maßgebliche Formulierung steht im Merkblatt des jeweiligen Programms, lesen Sie dort genau nach, was als Beginn des Vorhabens zählt.
Wird eine Alarmanlage gefördert oder nur Fenster und Türen?
Die Förderkataloge für Einbruchschutz umfassen üblicherweise beides: bauliche Maßnahmen an Fenstern und Türen und technische Anlagen, die einen Einbruch melden. Ob Ihre konkrete Anlage dazugehört, entscheidet die Liste der förderfähigen Maßnahmen im aktuellen Merkblatt, oft verbunden mit technischen Mindestanforderungen. Lassen Sie sich diese Anforderungen vom Fachbetrieb schriftlich bestätigen, bevor Sie unterschreiben.
Können Mieterinnen und Mieter eine Förderung beantragen?
Das ist bei mehreren Programmen vorgesehen, hängt aber vom jeweiligen Programm ab und setzt die Zustimmung der Eigentümerseite voraus. Wer in einer Mietwohnung etwas fest einbauen lässt, verändert fremdes Eigentum, das gehört vorher geklärt und schriftlich festgehalten. Prüfen Sie im Merkblatt, wer als antragsberechtigt genannt ist.
Wird eine gemietete Anlage gefördert?
Förderprogramme zielen in aller Regel auf Investitionen, also auf etwas, das eingebaut wird und im Gebäude bleibt. Monatliche Zahlungen für eine überlassene Anlage und laufende Kosten für einen Anschluss an eine ständig besetzte Stelle fallen meist nicht darunter. Wenn Sie Förderung einplanen, sprechen Sie das vor der Entscheidung zwischen Kauf und Miete an.
Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung für dieselbe Rechnung nutzen?
Nein, eine doppelte Förderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich also für einen Weg: entweder eine Förderung, etwa aus einem Landes- oder Kommunalprogramm, oder die steuerliche Berücksichtigung der Arbeitskosten als Handwerkerleistung. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Umfang der Arbeiten ab, das rechnet Ihnen Ihr Steuerbüro in wenigen Minuten aus.

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