Kurz gefasst: Wenn Sie eine Alarmanlage installieren lassen, läuft das bei einem Fachbetrieb in fünf Schritten: Termin bei Ihnen vor Ort, schriftliches Angebot, Einbau, Einweisung mit Übergabe der Unterlagen und ein Probelauf von etwa vier Wochen, nach dem die Anlage als abgenommen gilt. Wie viel Unruhe der Einbautag bringt, hängt vor allem davon ab, ob Funk oder Kabel verbaut wird. Bauen Sie selbst ein, fehlt Ihnen der Nachweis über eine fachgerechte Installation. Das wird zum Problem, wenn Ihr Versicherungsvertrag eine geprüfte Anlage voraussetzt.
Wer eine Alarmanlage installieren lässt, hat vorher meist ganz praktische Fragen. Wie oft kommt der Betrieb ins Haus, und muss dann jemand den ganzen Tag da sein? Und was halten Sie am Ende eigentlich in der Hand?
Die Antworten hier stützen sich auf das, was Polizei, Fachverbände und die Prüfstelle der Versicherungswirtschaft selbst veröffentlichen. Wie eine Anlage technisch aufgebaut ist und welche Bauarten es gibt, steht auf der Seite zur Alarmanlage fürs Haus.
Die Polizei rät, eine Alarmanlage „nur von einem qualifizierten Fachunternehmen planen und einbauen“ zu lassen. So steht es im Faltblatt „Alarmanlagen richtig planen“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Fachleute nennen solche Betriebe Errichter. Bei einem Errichter sieht der Weg zur fertigen Anlage in der Regel so aus:
Termin bei Ihnen vor Ort
Ein Angebot am Telefon reicht nicht. Laut Faltblatt der Polizei soll das Angebot die Gegebenheiten des Hauses „auf der Basis eines Ortstermins“ berücksichtigen. Bei diesem Termin geht jemand vom Betrieb mit Ihnen durchs Haus. Er schaut, welche Fenster und Türen von außen erreichbar sind und wo die Zentrale hängen kann, also das Steuergerät der Anlage. Er prüft, wo Strom und Internet anliegen und ob das Handy im Hauswirtschaftsraum noch Empfang hat.
Dann geht es um Ihren Alltag. Wer wohnt im Haus, wer kommt regelmäßig herein, läuft nachts eine Katze durchs Erdgeschoss, wann steht das Haus leer? Daraus ergibt sich, wo Sensoren sitzen und wie Sie die Anlage später ein- und ausschalten. Fachleute nennen das Ergebnis Sicherungskonzept. Ein Informationsblatt, das der Bundesverband Sicherheitstechnik (BHE) gemeinsam mit Polizei, VdS und weiteren Verbänden herausgegeben hat, beschreibt es als schriftliches Dokument, das zwischen Ihnen als Betreiber und dem Versicherer abgestimmt werden sollte.
Planung und schriftliches Angebot
Nach dem Termin plant der Betrieb und schickt ein Angebot. Die Polizei rät zu einem „schriftlichen, detaillierten Angebot“ und dazu, sich vor dem Auftrag bestätigen zu lassen, dass Planung, Geräteauswahl, Installation und Instandhaltung nach den einschlägigen Normen erfolgen. Detailliert heißt: Jeder Sensor steht einzeln drin, ebenso Zentrale, Bedienteil und Sirene, der Weg, auf dem der Alarm übertragen wird, und die Arbeitszeit.
Zwei Punkte fehlen in Angeboten gern. Erstens: Wer führt die Arbeiten tatsächlich aus? Betriebe, die in den Listen der Landespolizeien stehen, verpflichten sich nach dem bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog, Planung, Einbau und Instandhaltung selbst zu erledigen. Fremdfirmen dürfen dort nur Kabel verlegen und Sockel oder Gehäuse montieren. Zweitens: Sind Inbetriebnahme und Einweisung als eigene Positionen enthalten, oder tauchen sie später auf der Rechnung auf?
Einbau und Inbetriebnahme
Am Einbautag montiert der Betrieb die Zentrale, die Sensoren an Fenstern, Türen und in einzelnen Räumen, ein oder mehrere Bedienteile und die Sirene. Danach wird programmiert. Welche Bereiche sind nachts überwacht und welche nur, wenn niemand zu Hause ist? Wer bekommt eine Nachricht aufs Handy? Soll der Alarm bei einer rund um die Uhr besetzten Stelle eines Sicherheitsdienstes landen, richtet der Betrieb diese Verbindung ebenfalls ein und testet sie. Fachleute sprechen dann von Aufschaltung.
Wie lange es dauert, eine Alarmanlage installieren zu lassen, hängt vom Umfang und von der Bauart ab. Fragen Sie vorher nach der geplanten Dauer und danach, ob an einem Tag alles fertig wird oder ein zweiter Termin nötig ist.
Einweisung und Unterlagen
Läuft die Anlage, muss der Betrieb Sie nach dem Faltblatt der Polizei „ausführlich in die Bedienung“ einweisen. Der Pflichtenkatalog für Errichter wird genauer: Die Einweisung soll „angemessen und verständlich“ sein, sie wird im Betriebsbuch schriftlich festgehalten und nach Erweiterungen oder Änderungen wiederholt. Holen Sie dafür alle dazu, die die Anlage später bedienen, auch die Tochter, die nach der Schule als Erste nach Hause kommt. Wer den Ablauf nicht kennt, löst leichter einen Fehlalarm aus, und häufige Fehlalarme kosten eine Anlage nach Einschätzung der Polizei ihre „Glaubwürdigkeit“.
Bei der Übergabe bekommen Sie mehrere Unterlagen:
- die Anlagenbeschreibung, die festhält, was wo eingebaut wurde. Der Errichter unterschreibt sie in zwei Ausfertigungen und gibt Ihnen eine davon.
- das Betriebsbuch, in das jede Arbeit an der Anlage mit Datum eingetragen wird. Es soll in der Nähe der Zentrale liegen.
- eine ausführliche und verständliche Bedienungsanleitung
Hat ein vom VdS anerkannter Betrieb die Anlage errichtet, kommt ein Attest hinzu. VdS ist eine Prüfstelle aus dem Umfeld der Versicherungswirtschaft. Das Attest bestätigt die korrekte Installation, und laut einem Merkblatt von Fachverbänden, Polizei und VdS mit Stand Juni 2026 darf es nur ein solcher anerkannter Betrieb ausstellen.
Probelauf und Abnahme
Die Polizei empfiehlt, „einen ca. vierwöchigen Probelauf nach Fertigstellung“ zu vereinbaren. In diesen Wochen zeigt sich, ob die Planung zum Alltag passt. Vielleicht bleibt das Fenster im Gäste-WC abends gekippt, und die Anlage lässt sich deshalb nicht scharf schalten. Oder der Sensor im Flur reagiert auf den Hund, obwohl er das nicht sollte. Solche Fälle notieren Sie mit Datum und Uhrzeit und geben sie an den Betrieb weiter.
Erst danach gilt die Anlage nach dem Faltblatt als „abgenommen und übergeben“, und zwar dann, wenn alle Unterlagen vorliegen und der Probelauf ohne Fehlfunktionen oder Fehlalarme verlaufen ist, die auf Planung oder Einbau zurückgehen.
Wer eine Alarmanlage installieren lässt, holt den Betrieb selten in einen Rohbau. Meist kommt er in ein bewohntes Haus, mit Möbeln vor den Fenstern und einem Alltag, der weiterlaufen soll. Wie viel davon an diesem Tag durcheinandergerät, hängt vor allem an der Bauart.
Funkanlage. Sensoren und Bedienteile senden ihre Signale per Funk an die Zentrale. Gebohrt wird für Halterungen, nicht für Leitungen, und die Zentrale braucht vor allem Strom und eine Verbindung für die Alarmmeldung. Im fertigen Haus ist Funk deshalb meist die naheliegende Wahl.
Kabelanlage. Hier führt zu jedem Sensor eine Leitung. Im bewohnten Haus laufen die Kabel durch Leerrohre, Kabelkanäle oder hinter Sockelleisten, manchmal werden sie in die Wand eingelassen. Das heißt mehr Bohrungen und mehr Staub, unter Umständen auch Nacharbeit an Putz und Farbe. Klären Sie vorher, ob der Betrieb das übernimmt oder ob Sie dafür jemand anderen brauchen.
Für den Tag selbst hilft eine kurze Absprache vorab:
- Jemand sollte da sein, der entscheiden kann, etwa wenn ein Sensor nicht an die geplante Stelle passt, weil dort ein Schrank steht.
- Alle Räume mit zu sichernden Fenstern und Türen müssen zugänglich sein, auch Keller und Abstellraum.
- Wird die Zentrale fest ans Stromnetz angeschlossen, kann ein Stromkreis für kurze Zeit abgeschaltet sein. Wer im Homeoffice arbeitet, plant das ein.
- Hund oder Katze sind in einem Raum besser aufgehoben, in dem gerade niemand arbeitet.
- Geben Sie den Nachbarn Bescheid, bevor die Sirene getestet wird.
Ein Teil der Arbeit liegt bei Ihnen, bevor Sie die Alarmanlage installieren lassen. Er lohnt sich doppelt: Der Termin vor Ort wird kürzer, und das Angebot trifft Ihr Haus genauer.
- Fragen Sie Ihren Versicherer, ob Ihr Vertrag eine Alarmanlage voraussetzt und welchen Nachweis er anerkennt, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Das Merkblatt der Fachverbände empfiehlt ausdrücklich, die Installation vorab mit dem Versicherer abzustimmen.
- Legen Sie einen Grundriss oder eine Skizze bereit, auf der alle Fenster und Türen im Erdgeschoss, im Keller und an Balkon oder Terrasse eingezeichnet sind.
- Überlegen Sie, wer die Anlage bedient und wer im Alarmfall angerufen werden soll.
- Schauen Sie nach, wo der Router steht und ob dort eine Steckdose und ein Anschluss frei sind.
- Sagen Sie dem Betrieb, wenn Sie in den nächsten Jahren umbauen oder anbauen wollen. Eine Anlage, die von Anfang an auf Erweiterung ausgelegt ist, lässt sich später leichter ergänzen.
- Wohnen Sie zur Miete, sprechen Sie Bohrungen und Eingriffe in die Elektrik in der Regel vorher mit dem Vermieter ab.
Technisch lässt sich eine Funkanlage auch ohne Fachbetrieb montieren. Die Frage ist, was danach fehlt. Ohne Errichter gibt es keine Anlagenbeschreibung nach dem Pflichtenkatalog und kein Attest. Verlangt Ihr Versicherungsvertrag nichts, ist das vor allem eine Frage der Qualität: Ein Sensor an der falschen Stelle oder eine Meldung, die nur über das heimische WLAN läuft, macht eine Anlage im Ernstfall weniger verlässlich.
Anders sieht es aus, wenn der Vertrag eine Alarmanlage ausdrücklich voraussetzt. Das Faltblatt der Polizei ist hier deutlich: Wird die Anlage eingebaut, um Auflagen der Versicherung zu erfüllen, müssen die Richtlinien der VdS Schadenverhütung eingehalten werden. Eine selbst montierte Anlage kann diesen Nachweis in der Regel nicht liefern, weil das Attest nur ein anerkannter Errichter ausstellen darf.
Vereinbarte Sicherungen sind in der Regel vertragliche Pflichten, im Versicherungsdeutsch Obliegenheiten. Wer eine solche Pflicht grob fahrlässig verletzt, muss nach § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes damit rechnen, dass der Versicherer seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzt, sofern der Vertrag das vorsieht. Bei Vorsatz kann er ganz leistungsfrei sein. Wie das im konkreten Schadenfall ausgeht, hängt vom Vertrag und den Umständen ab, Einzelfälle werden unterschiedlich beurteilt.
Was eine VdS-Anerkennung genau umfasst und welche Fragen Sie vorher mit Ihrem Versicherer klären sollten, steht im Beitrag zur VdS-Anerkennung bei Alarmanlagen. Die Reihenfolge, die Ärger erspart: erst beim Versicherer nachfragen, dann die Alarmanlage installieren lassen.
Der Preis für den Einbau steht selten in einer einzigen Zeile. Er setzt sich aus Technik, Arbeitszeit, Anfahrt, Inbetriebnahme und Einweisung zusammen. Soll der Alarm bei einer ständig besetzten Stelle auflaufen, kommt ein monatlicher Betrag hinzu. Am stärksten bewegen zwei Dinge die Summe: die Zahl der Fenster und Türen, die einzeln gesichert werden, und Kabel im fertigen Haus, weil dann Leitungen verlegt und Wände nachgearbeitet werden. Mit welchen Spannen Sie je nach Gebäude rechnen können, steht im Beitrag zu den Kosten einer Alarmanlage fürs Haus.
Einen Teil der Arbeitskosten holen Sie unter Umständen über die Steuer zurück. Nach § 35a des Einkommensteuergesetzes ermäßigt sich die Einkommensteuer für Handwerkerleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, Material zählt nicht. Sie brauchen eine Rechnung, und das Geld muss auf das Konto des Betriebs gehen, Barzahlung reicht nicht. Die Lohnsteuerhilfe VLH hat 2018 auch Einbruchschutz am selbst genutzten Haus zu diesen Handwerkerleistungen gezählt. Im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums ist die Alarmanlage aber nicht ausdrücklich genannt, eine sichere Zusage ist das also nicht.
Im selben Paragrafen steht eine Einschränkung: Für Maßnahmen, die mit einem zinsverbilligten Darlehen oder einem steuerfreien Zuschuss öffentlich gefördert werden, gilt die Ermäßigung nicht. Ob es für Ihr Vorhaben aktuell eine Förderung für Einbruchschutz gibt, prüfen Sie deshalb vor dem Auftrag und entscheiden dann, welcher Weg für Sie besser passt. Bitten Sie den Betrieb in jedem Fall, Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt auszuweisen. Ob die Ermäßigung bei Ihnen greift, klärt im Zweifel eine Steuerberatung.
Empfohlene Betriebe erkennen Sie laut Polizei am Errichtergütesiegel. Außerdem führen die Landespolizeien Listen von Betrieben, die sich auf den bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog verpflichtet haben. Wie diese Listen funktionieren und wie die kostenlose Beratung der Polizei abläuft, steht im Beitrag dazu, was die Polizei zur Alarmanlage rät.
Bevor Sie eine Alarmanlage installieren lassen, können Sie jedem Betrieb diese Fragen stellen:
- Kommen Sie für das Angebot zu uns ins Haus?
- Führen Sie Planung, Einbau und Wartung selbst aus?
- Sind Inbetriebnahme, Einweisung und ein Probelauf im Angebot enthalten?
- Welche Unterlagen bekommen wir bei der Übergabe, und stellen Sie ein Attest aus?
- Wohin geht der Alarm, und wer reagiert, wenn wir nicht erreichbar sind?
Die letzte Frage entscheidet mit darüber, was die Anlage leistet, während Sie im Urlaub sind. Was eine Alarmanlage mit ständiger Überwachung im Unterschied zur reinen Handynachricht bedeutet, lohnt sich vorher anzusehen.
Wenn Sie Ihre Alarmanlage installieren lassen wollen, können wir Ihnen das Einholen der Angebote abnehmen. Sie geben Ihre Angaben einmal ein, wir leiten sie an Anbieter aus unserem Partnernetz weiter, und Sie erhalten drei Angebote auf derselben Grundlage. Über 1.000 vermittelte Anfragen sind auf diesem Weg zustande gekommen. Wir verkaufen und installieren selbst nichts und geben keine Garantie für Preise oder Arbeit der Anbieter. Die Fragen oben stellen Sie jedem Angebot genauso. Sie entscheiden, ob und mit wem Sie weitermachen.
Wenn Sie heute anfangen wollen, nehmen Sie sich einen Abend für zwei Dinge: eine Skizze mit allen Fenstern und Türen im Erdgeschoss und eine E-Mail an Ihren Versicherer mit der Frage, ob Ihr Vertrag eine Anlage voraussetzt. Mit beidem in der Hand wird jedes Gespräch mit einem Betrieb konkreter, egal wer am Ende Ihre Alarmanlage installieren soll.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zu Pflichten aus Ihrem Versicherungsvertrag oder zur steuerlichen Behandlung von Handwerkerleistungen werden im Einzelfall unterschiedlich beurteilt. Wenn es darauf ankommt, lassen Sie sich anwaltlich oder steuerlich beraten.