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Einbruchschutz · 11 Min Lesezeit

Alarmanlage fürs Haus: Was die Polizei rät und wie die kostenlose Beratung abläuft

Lars Grunendahl, Redaktion immosicher24

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Zuletzt aktualisiert

KI-generiertes Symbolbild: Ehepaar am Küchentisch bereitet mit Grundriss und Fragenliste eine Beratung zum Einbruchschutz vor

Kurz gefasst: Bei einer Alarmanlage fürs Haus rät die Polizei zuerst zur mechanischen Sicherung von Fenstern und Türen und sieht die Anlage als Ergänzung, die das Entdeckungsrisiko erhöht. Wenn Sie eine Anlage einbauen lassen, dann eine geprüfte, von einem Fachbetrieb geplante, deren Alarm an eine ständig besetzte Stelle geht. Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen beraten dazu kostenlos und produktneutral, vielerorts auch bei Ihnen vor Ort. Marken nennt die Polizei nicht, sie nennt Kriterien und verweist auf Listen von Fachbetrieben.

Einen guten Anlass für die Frage liefert der Kalender: Am Sonntag, 25. Oktober 2026, ist Tag des Einbruchschutzes. Die Polizei Berlin kündigt für diesen Tag eine Sonderberatung an, die Polizeidirektion Chemnitz informiert auf einer Baumesse über mechanische und elektronische Sicherheitstechnik.

Was die Polizei zur Alarmanlage fürs Haus sagt, steht allerdings verstreut in Faltblättern, auf Landesseiten und in Pressemitteilungen. Hier ist es an einem Ort gesammelt: die Empfehlungen, der Ablauf der Beratung, der Grund, warum dort keine Marken fallen, und die Fragen, die danach bei Ihnen liegen. Alle Angaben über die Polizei stammen aus deren eigenen Veröffentlichungen.

Was die Polizei zur Alarmanlage fürs Haus rät

Die Reihenfolge ist eindeutig. Im Faltblatt „Alarmanlagen richtig planen“, das die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes auf polizei-beratung.de herausgibt, steht: „Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz sind mechanische Sicherungen.“ Die Polizeidirektion Ost in Brandenburg schreibt in ihren Präventionshinweisen vom Dezember 2025, Alarmanlagen „melden einfach nur, können jedoch mechanische Sicherungen nur ergänzen, nicht aber ersetzen“.

Abraten will die Polizei damit nicht. Auf polizei-beratung.de heißt es, eine Alarmanlage biete zusätzlichen Schutz, weil sie das Entdeckungsrisiko erhöht, einen Einbruch verhindere sie aber nicht. Für Ihre Planung heißt das: Die Alarmanlage fürs Haus ist aus Sicht der Polizei der zweite Baustein. Wie eine solche Anlage aufgebaut ist und welche Bauarten es gibt, lesen Sie auf der Seite zur Alarmanlage für Ihr Haus.

Laut polizei-beratung.de wurden 2025 bundesweit 82.920 Wohnungseinbrüche einschließlich der Versuche erfasst, und nahezu die Hälfte davon, 44,9 Prozent, scheiterte. Viele Täter kommen also gar nicht erst hinein. Was sie schon vorher abhält, steht im Beitrag zur Einbrecher-Abschreckung. Gleichzeitig fanden 2025 laut derselben Quelle 37,8 Prozent aller Wohnungseinbrüche tagsüber statt, oft während Arbeits-, Schul- und Einkaufszeiten. Wenn dann in einem leeren Haus eine Sirene losgeht, hört sie womöglich niemand.

Die Empfehlungen der Polizei für eine Alarmanlage im Überblick:

Empfehlung der PolizeiWas das für Sie heißtQuelle
Erst mechanisch sichern, dann elektronisch ergänzenDie Anlage ersetzt keine Sicherung an Fenstern und TürenFaltblatt „Alarmanlagen richtig planen“
Geprüfte Technik ab Grad 2Anlagen der untersten Stufe liegen unter den polizeilichen AnforderungenFaltblatt „Alarmanlagen richtig planen“
Planung und Einbau durch einen FachbetriebEin schriftliches, detailliertes Angebot nach einem Termin bei Ihnen vor OrtFaltblatt „Alarmanlagen richtig planen“
Alarm an eine ständig besetzte StelleDie Meldung geht an eine rund um die Uhr besetzte Zentrale, in der Regel bei einem Wach- und SicherheitsunternehmenFaltblatt „Alarmanlagen richtig planen“
Fachgerecht planen, um Fehlalarme zu vermeidenHäufige Fehlalarme kosten Glaubwürdigkeit und können Gebühren auslösenFaltblatt und polizei-beratung.de
Vor dem Kauf zur BeratungKostenlos und auf Ihr Haus bezogen, bei einer (Kriminal-)Polizeilichen BeratungsstelleFaltblatt „Alarmanlagen richtig planen“

Geprüfte Technik. Die europäische Norm für Einbruchmeldeanlagen, die DIN EN 50131, teilt Anlagen in vier Grade ein. Je höher der Grad, desto höher die Anforderungen an die Anlage. Die Polizei empfiehlt nur die Grade 2, 3 und 4, Grad 1 liegt nach ihrer Einschätzung unterhalb der polizeilichen Anforderungen. Außerdem sollen die Geräte von einer dafür akkreditierten Stelle geprüft sein. Das Faltblatt nennt als Beispiel die VdS Schadenverhütung, ein Prüfinstitut der Versicherungswirtschaft. Was eine solche Anerkennung umfasst und warum Versicherer darauf schauen, erklärt der Beitrag zur VdS-Anerkennung bei Alarmanlagen.

Fachbetrieb mit Termin vor Ort. Planung und Einbau gehören laut Polizei in die Hände eines qualifizierten Fachunternehmens. Das Angebot soll schriftlich und detailliert sein und die Gegebenheiten Ihres Hauses „auf der Basis eines Ortstermins“ berücksichtigen. Ein Pauschalpreis am Telefon erfüllt das nicht. Polizeilich empfohlene Betriebe erkennen Sie laut Faltblatt am Errichtergütesiegel. Errichter ist der Fachbegriff für Unternehmen, die Alarmanlagen planen und einbauen.

Alarm an eine besetzte Stelle. Die Polizei empfiehlt einen sogenannten Fernalarm. Gemeint ist, dass die Anlage einen Einbruch an eine ständig personell besetzte Stelle meldet, in der Regel an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen. Fachleute nennen diese dauerhafte Verbindung zur Zentrale Aufschaltung. Der Vorteil: Auch wenn Sie im Urlaub sind oder nachts das Handy nicht hören, nimmt dort jemand die Meldung entgegen. Wie das organisiert ist und was es monatlich bedeutet, steht auf der Seite zur Alarmanlage mit ständiger Überwachung.

Bei Fehlalarmen ist das Faltblatt deutlich. Eine gut geplante Anlage arbeitet nach Einschätzung der Polizei nahezu falschalarmfrei. Löst sie dagegen häufig grundlos aus, verliert sie ihre „Glaubwürdigkeit“, und im Ernstfall kommt Hilfe womöglich später oder gar nicht. Fehlalarme können auch Geld kosten. Für unnötige Polizeieinsätze werden bei Falschalarmen Gebühren erhoben, heißt es im Faltblatt. Ob und in welcher Höhe im konkreten Fall eine Gebühr anfällt, hängt in der Regel von den Umständen ab, und Einzelfälle werden unterschiedlich beurteilt.

Und das Smart Home? Smart-Home-Lösungen allein sind aus polizeilicher Sicht kein durchgängiges und damit zuverlässiges System, um Einbrüche zu melden. Mit geprüften und zertifizierten Alarmanlagen lassen sie sich aber kombinieren. Wer das vorhat, soll laut Faltblatt auf die DIN VDE V 0826-1 achten, eine Norm für Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen.

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Wie die polizeiliche Beratung zum Einbruchschutz abläuft

Wer sich vor dem Kauf einer Alarmanlage fürs Haus von der Polizei beraten lassen will, wendet sich an eine (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle. Die gibt es bundesweit, und ihre Beratung kostet nichts. Das steht auf polizei-beratung.de, und die Landespolizeien bestätigen es. Die Polizei Berlin etwa beschreibt ihr Angebot als „kostenfrei und neutral“, die Polizeiinspektion Halle nannte ihre Beratungen im Juli 2025 „neutral, kostenlos“.

Berät die Polizei auch zu Alarmanlagen?

Ja. Das Faltblatt rät ausdrücklich, sich vor der Planung einer Alarmanlage „zunächst kostenlos und objektbezogen“ bei einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Objektbezogen heißt, dass die Beratung von Ihrem Haus ausgeht. Beim Landeskriminalamt Berlin gibt es zusätzlich eine eigene Beratung für Anlagen, die direkt mit der Polizei verbunden werden. Solche Anlagen werden dort nach einer eigenen Richtlinie abgenommen und kontrolliert. Bei einer Alarmanlage fürs Haus geht der Alarm nach dem Faltblatt der Polizei in der Regel an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen.

Beratung in der Dienststelle oder bei Ihnen zu Hause

Die erste Anlaufstelle ist die Beratungsstelle selbst. Dort bekommen Sie Infomaterial, manche Stellen haben auch Ausstellungsräume mit Sicherungstechnik zum Anfassen. Vielerorts kommt die Polizei aber auch zu Ihnen nach Hause. Die Polizei des Landes Brandenburg bietet nach eigener Aussage „kostenlose technische Beratung zum Einbruchschutz vor Ort“ an. Die Polizei Berlin nennt für Termine vor Ort ausdrücklich Einfamilienhäuser, Gewerbeobjekte sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, wenn deren Lage das Risiko erhöht, etwa im Erdgeschoss.

So läuft der Termin ab

Beim Termin vor Ort geht es um das ganze Haus. Die Polizeidirektion Ost in Brandenburg beschreibt die Beratung als „Besichtigung und Bewertung der Schwachstellen des Objekts“, danach gibt es Vorschläge, wie sich die Einbruchsicherheit erhöhen lässt. Die Polizeiinspektion Halle nennt als Schwerpunkte Fenster, Türen „und weitere Zugangspunkte“. Danach wissen Sie, an welchen Stellen Ihr Haus angreifbar ist. Ob dort eine mechanische Sicherung, eine Alarmanlage oder beides hingehört, ergibt sich daraus.

Den Termin vereinbaren Sie telefonisch. Auf polizei-beratung.de steht die ausdrückliche Bitte, vorher in der nahe gelegenen Beratungsstelle anzurufen. Die zuständige Stelle finden Sie dort über die Beratungsstellensuche, per Postleitzahl oder Standort.

Wohnen Sie zur Miete, kommt ein Schritt dazu. Liegt das Objekt in fremder Zuständigkeit, etwa beim Vermieter, soll dieser nach dem Hinweis der Brandenburger Polizei vorab einbezogen werden, und Änderungen an Fenstern oder Türen sind mit dem Eigentümer abzustimmen.

Was Sie zum Termin vorbereiten

Mit ein paar Unterlagen wird das Gespräch konkreter. Hilfreich sind:

  • ein Grundriss oder eine Skizze mit allen Fenstern und Türen im Erdgeschoss, im Keller und an Balkon oder Terrasse
  • Unterlagen zu Sicherungstechnik, die schon eingebaut ist
  • die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung, falls dort Vorgaben zur Sicherung stehen
  • ein paar Worte zu Ihrem Alltag, zum Beispiel wann das Haus regelmäßig leer steht und ob ein Hund oder eine Katze frei herumläuft
  • Ihre Fragen, vorher notiert, damit im Gespräch nichts untergeht

Warum die Polizei keine Marken empfiehlt

Wer im Beratungsgespräch fragt, welche Alarmanlage er fürs Haus kaufen soll, bekommt von der Polizei keinen Markennamen zu hören. Das ist so gewollt. Die Brandenburger Polizei beschreibt ihr Angebot als „produkt- und firmenneutrale Beratung“ zu der Sicherungstechnik, die aus polizeilicher Sicht erforderlich ist. Die Beratung klärt, welche Technik Ihr Haus braucht. Wer sie liefert, bleibt Ihre Entscheidung.

Für die Auswahl eines Betriebs gibt es trotzdem eine Hilfe. Die Polizei der Länder führt Listen von Errichterunternehmen, die bestimmte Pflichten eingegangen sind, sogenannte Adressennachweise. Einen solchen Nachweis nennt zum Beispiel die Polizei Berlin. Wie das Verfahren funktioniert, erklärt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in seinem Adressennachweis mit Stand September 2025:

  • Die Aufnahme ist freiwillig und folgt einem bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog.
  • Die Betriebe verpflichten sich unter anderem zu geschultem Fachpersonal, zur Planung nach den einschlägigen Normen, zu Anlagenteilen mit Prüfnummer, zu einem ständigen Wartungsdienst und zu einer Anlagenbeschreibung nach dem Einbau.
  • Neue Betriebe gelten zunächst als vorläufig aufgenommen. Voll aufgenommen werden sie erst nach einer Prüfung oder einer Bewährungszeit.
  • Rechtsansprüche gegen das Landeskriminalamt lassen sich aus der Liste nicht ableiten.

Eine solche Liste ist ein guter Startpunkt, aber keine Garantie für jedes einzelne Angebot. Sie zeigt, dass ein Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Ob sein Angebot zu Ihrem Haus passt und ob der Preis stimmt, prüfen Sie weiterhin selbst. Warum es auch abseits der Polizei keinen verlässlichen Testsieger gibt, lesen Sie im Beitrag zur Frage nach dem Testsieger bei Alarmanlagen.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Polizei steht in keiner Verbindung zu immosicher24 und empfiehlt weder uns noch einzelne Anbieter.

Wo Mechanik und Alarmanlage sich ergänzen

Mechanik und Alarmanlage haben unterschiedliche Aufgaben. Die Mechanik soll einen Täter aufhalten, die Alarmanlage soll bemerken, dass es jemand versucht, und Hilfe holen. „Grundsätzlich schützt ein Sicherheitsmerkmal allein nicht in Gänze“, schreibt die Polizeidirektion Ost dazu.

Nehmen Sie ein Haus, dessen Haustür zur Straße gut gesichert ist. Die Terrassentür hinten im Garten, von der Straße aus nicht einsehbar, ist es nicht. An dieser Tür stellen sich zwei Fragen: Hält sie einem Aufhebelversuch eine Weile stand? Und würde ein Versuch dort überhaupt bemerkt? Die erste Frage beantwortet die Mechanik, die zweite die Alarmanlage. Welche mechanischen Lösungen für Ihre Fenster und Türen in Frage kommen, klärt die polizeiliche Beratung oder ein Fachbetrieb für Sicherungstechnik, dieser Beitrag geht darauf nicht im Einzelnen ein. Für die Frage, wie sich gerade Türen elektronisch überwachen lassen, gibt es einen eigenen Beitrag zur Tür-Alarmanlage.

Was zur Einbruchprävention ohne Technik gehört

Ein Teil dessen, was die Polizei rät, kostet nichts. Auf polizei-beratung.de stehen dazu Verhaltensregeln, die Sie heute noch umsetzen können:

  • die Haustür auch bei kurzer Abwesenheit abschließen
  • Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren schließen, denn „gekippte Fenster sind offene Fenster“
  • Schlüssel nie draußen verstecken und nach einem Schlüsselverlust den Schließzylinder tauschen lassen
  • keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit geben, weder in sozialen Netzwerken noch auf dem Anrufbeantworter
  • auf Fremde in der Wohnanlage oder auf Nachbargrundstücken achten und Verdächtiges sofort der Polizei melden
  • eine Liste der Wertgegenstände führen und die Gegenstände fotografieren

Diese Punkte ersetzen keine Sicherung. Sie entscheiden aber mit, ob eine Sicherung überhaupt wirkt. Eine Alarmanlage, die beim schnellen Gang zum Bäcker nicht eingeschaltet wird, meldet in dieser Zeit nichts.

Alarmanlage fürs Haus nach der Polizeiberatung: so geht es weiter

Nach der Beratung haben Sie Empfehlungen in der Hand, aber noch kein Angebot. Das kommt vom Fachbetrieb, ebenso wie Planung und Einbau. Damit die Hinweise der Polizei in Ihrer Alarmanlage fürs Haus auch ankommen, nehmen Sie sie am besten in jede Anfrage mit und fragen jeden Anbieter:

  • Erfüllt die geplante Anlage mindestens Grad 2?
  • Sind die Geräte von einer akkreditierten Stelle geprüft?
  • Geht der Alarm an eine ständig besetzte Stelle, und wer betreibt sie?
  • Beruht das Angebot auf einem Termin bei Ihnen vor Ort?
  • Bekommen Sie nach dem Einbau eine Anlagenbeschreibung nach dem polizeilichen Pflichtenkatalog, ein Betriebsbuch und eine verständliche Bedienungsanleitung?
  • Ist ein Probelauf vorgesehen? Das Faltblatt der Polizei empfiehlt rund vier Wochen nach der Fertigstellung.
  • Wie sind Wartung und Instandhaltung geregelt?

Wenn Sie mehrere Angebote einholen, geben Sie allen Betrieben dieselben Angaben. Sonst vergleichen Sie am Ende drei verschiedene Anlagen statt drei Preise. Mit welchen Spannen Sie rechnen können, steht im Beitrag zu den Kosten einer Alarmanlage fürs Haus.

Genau hier setzen wir an. Sie geben Ihre Angaben einmal ein, wir leiten sie an Anbieter aus unserem Partnernetz weiter, und Sie erhalten drei Angebote auf derselben Grundlage. Über 1.000 vermittelte Anfragen sind auf diesem Weg zustande gekommen. Wir verkaufen und installieren selbst nichts und geben keine Garantie für Preise oder Leistungen der Anbieter. Ob ein Angebot die Empfehlungen der Polizei erfüllt, können Sie mit den Fragen oben selbst prüfen. Sie entscheiden, ob und mit wem Sie weitermachen.

Wenn Sie eine Alarmanlage fürs Haus planen, bleibt der Anruf bei der Beratungsstelle der Polizei trotzdem der erste Schritt. Wer den Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober verpasst, ist nicht zu spät dran: Die Beratungsstellen sind auch danach erreichbar, und ein Termin vor Ort lässt sich telefonisch vereinbaren.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Gebühren nach einem Fehlalarm oder zu Umbauten in einer Mietimmobilie werden im Einzelfall unterschiedlich beurteilt. Wenn es darauf ankommt, lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.

Berät die Polizei kostenlos zu Alarmanlagen?
Ja. Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen beraten kostenlos und auf Ihr Haus bezogen, auch zu der Frage, ob und welche Alarmanlage sinnvoll ist. Vielerorts kommen die Beraterinnen und Berater dafür auch zu Ihnen, die Polizei in Berlin und Brandenburg bietet das zum Beispiel ausdrücklich an. Den Termin vereinbaren Sie telefonisch mit der Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Welche Alarmanlage empfiehlt die Polizei?
Eine bestimmte Marke empfiehlt die Polizei nicht, ihre Beratung ist produkt- und firmenneutral. Sie nennt stattdessen Kriterien: zuerst die mechanische Sicherung von Fenstern und Türen, dann eine geprüfte Anlage mindestens nach Grad 2 der europäischen Norm für Einbruchmeldeanlagen, geplant und eingebaut von einem Fachbetrieb, mit einem Alarm, der an eine ständig besetzte Stelle geht.
Kann ich meine Alarmanlage direkt mit der Polizei verbinden?
Bei einem Wohnhaus geht der Alarm nach den Empfehlungen der Polizei in der Regel an eine ständig besetzte Stelle, meist ein Wach- und Sicherheitsunternehmen. Anlagen mit direktem Anschluss an die Polizei unterliegen einer eigenen Richtlinie, nach der sie abgenommen und kontrolliert werden. Ob das für Ihr Objekt in Frage kommt, klärt die polizeiliche Beratungsstelle.
Was kostet ein Fehlalarm, wenn die Polizei kommt?
Laut dem Faltblatt „Alarmanlagen richtig planen“ werden für unnötige Polizeieinsätze bei Falschalarmen Gebühren erhoben. Ob und in welcher Höhe im konkreten Fall eine Gebühr anfällt, hängt in der Regel von den Umständen ab, und Einzelfälle werden unterschiedlich beurteilt. Eine gut geplante Anlage arbeitet nach Einschätzung der Polizei nahezu falschalarmfrei. Bei einem konkreten Gebührenbescheid hilft eine anwaltliche Beratung.
Wie finde ich die polizeiliche Beratungsstelle in meiner Nähe?
Auf polizei-beratung.de gibt es eine Beratungsstellensuche, die Sie per Postleitzahl oder Standort nutzen. Rufen Sie vorher an und vereinbaren Sie einen Termin, darum bittet die Polizei ausdrücklich. Rund um den Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober 2026 bieten einzelne Dienststellen zusätzlich Aktionen an, etwa in Berlin und Chemnitz.
Was kann ich zur Einbruchprävention ohne Alarmanlage tun?
Die Polizei nennt einfache Regeln: die Haustür auch bei kurzer Abwesenheit abschließen, Fenster und Terrassentüren schließen statt kippen, Schlüssel nie draußen verstecken und in sozialen Netzwerken keine Abwesenheit ankündigen. Dazu gehört auch, auf Fremde in der Nachbarschaft zu achten und Verdächtiges sofort der Polizei zu melden. Diese Regeln ersetzen keine Sicherung, sorgen aber dafür, dass vorhandene Technik überhaupt greifen kann.

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