Miete und Eigentum Eigentum oder Miete: was der Vermieter erlauben muss
Das ist die häufigste Frage auf dieser Seite, und sie lässt sich mit einer einfachen Faustregel beantworten: Was sich spurlos wieder entfernen lässt, ist in aller Regel Ihre Sache. Was gebohrt, verschraubt oder außerhalb der Wohnung angebracht wird, stimmen Sie vorher ab. Wir sind keine Rechtsberatung und dürfen keine Rechtsauskunft geben. Einzelfälle werden unterschiedlich beurteilt, und maßgeblich ist am Ende Ihr Mietvertrag.
Was in der Regel ohne Rückfrage geht
Eine Funkzentrale, die auf einer Kommode steht und in eine Steckdose gestöpselt wird. Sensoren, die auf Fensterrahmen oder Türblatt geklebt werden. Eine Sirene im Inneren der Wohnung. Bedienung über App oder einen Schlüsselanhänger. All das bleibt innerhalb Ihrer Wohnung, greift nicht in die Bausubstanz ein und geht beim Auszug wieder mit. Prüfen Sie trotzdem, ob in Ihrem Mietvertrag eine Klausel steht, die Einbauten allgemein regelt.
Was Sie vorher abstimmen sollten
Alles, was Löcher hinterlässt oder nach außen sichtbar wird: Bohrungen in Fenster- und Türrahmen, eine Sirene an der Fassade, eine Kamera am Hauseingang, eine Klingelanlage mit Kamera, Technik im Treppenhaus oder im Keller. Bei einer Eigentumswohnung kommt hinzu, dass Fassade, Fenster, Wohnungstür und Treppenhaus in vielen Fällen zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören. Dann entscheidet nicht die Vermieterin oder der Vermieter, sondern die Eigentümergemeinschaft.
Wie Sie die Zustimmung sauber einholen
Fragen Sie schriftlich und konkret, nicht allgemein. Ein Satz wie „Ich möchte eine Alarmanlage einbauen" führt zu Rückfragen, eine kurze Aufstellung nicht: welche Bauteile wo angebracht werden, ob gebohrt wird, wie befestigt wird und dass Sie beim Auszug zurückbauen. Die Anbieter, die wir vermitteln, liefern Ihnen diese Angaben auf Wunsch mit dem Angebot. Ein schriftliches Ja ist mehr wert als ein Nicken am Telefon, weil bei einem Eigentümerwechsel niemand mehr weiß, was einmal besprochen wurde.
Was beim Auszug passiert
Planen Sie den Rückbau von Anfang an mit. Geklebte Sensoren lassen sich in der Regel rückstandsfrei lösen, Bohrlöcher müssen Sie verschließen. Wenn Sie die Technik nicht kaufen, sondern gegen eine monatliche Zahlung nutzen, klären Sie vor der Unterschrift, was bei einem Umzug gilt und wie lange Sie gebunden sind. Diese Punkte gehören in den Vergleich der drei Angebote, nicht in ein Gespräch nach der Unterschrift.