Für Miet- und Eigentumswohnungen
Videoüberwachung in der Wohnung: was Sinn ergibt und was Sie als Mieter dürfen
In der Wohnung geht es selten um eine Kamera an der Hauswand. Es geht um den kurzen Blick nach Hause, um die Wohnungstür und manchmal um den Balkon im Erdgeschoss. Dazu kommen Fragen, die es im Haus nicht gibt: Was darf ich als Mieter, und was ist mit dem Treppenhaus?
- Auch für Mietwohnungen
- Ohne Bohren möglich
- Über 1.000 Anfragen vermittelt
Welche Wohnung soll in den Blick?
Ein Klick, dann ein paar Fragen. Wir melden drei passende Anbieter zurück.
Drei Stellen, an denen eine Kamera in der Wohnung Sinn ergibt
In eine Wohnung führen nur wenige Wege: die Wohnungstür und im Erdgeschoss oder unter dem Dach Fenster und Balkontür. Dort setzt eine gute Planung an, nicht bei möglichst vielen Kameras.
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1
Im Flur, mit Blick auf die Tür
Wer durch die Wohnungstür kommt, muss am Flur vorbei. Eine Kamera dort sieht jeden, der hereinkommt, ohne Wohn- oder Schlafzimmer zu erfassen. Sie sollte sich abschalten lassen, solange jemand zu Hause ist.
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2
An der Wohnungstür
Eine Klingel mit Kamera oder ein Türspion mit Bildschirm zeigt, wer davorsteht. Weil das Treppenhaus allen gehört, sollte das Gerät nur beim Klingeln ein Bild zeigen und nur den Bereich direkt vor Ihrer Tür erfassen.
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3
Am Balkon und an Fenstern im Erdgeschoss
Im Erdgeschoss ist die Balkon- oder Terrassentür der häufigste Weg hinein. Eine Kamera innen, auf die Tür gerichtet, braucht keine Bohrung in der Fassade. Draußen gilt: nur der eigene Balkon.
Was eine Kamera in der Wohnung leistet
Aufhalten kann sie niemanden. Sie zeigt Ihnen, was zu Hause los ist, und hält fest, was passiert ist. Für die meisten ist genau das der Grund: kurz nachsehen zu können.
Der Blick nach Hause
Livebild aufs Handy und eine Nachricht, wenn sich etwas bewegt. Im Urlaub, im Büro oder wenn der Handwerker mit dem Zweitschlüssel kommt.
Wer vor der Tür steht
Eine Klingel mit Kamera zeigt es, auch wenn Sie nicht da sind. Sie müssen nicht mehr öffnen, um zu wissen, wer wartet.
Ein Nachweis, falls doch
Aufnahmen helfen bei der Anzeige und gegenüber der Hausratversicherung, weil Zeitpunkt und Ablauf belegt sind.
Eine Kamera ruft niemanden, wenn Sie gerade nicht aufs Handy sehen. Soll im Ernstfall jemand reagieren, kombinieren Sie sie mit einer Alarmanlage. Was dabei in einer Wohnung wichtig ist, steht unter Alarmanlage für die Wohnung.
Darf ich das? Sechs Fälle aus dem Alltag
In der eigenen Wohnung dürfen Sie in der Regel filmen. Schwierig wird es bei anderen Menschen im Bild und bei allem, was außerhalb Ihrer Tür liegt.
- Kamera im eigenen Wohnzimmer, im Bild ist nur Ihr Haushalt In der Regel erlaubt
- Putzhilfe, Babysitter oder Mitbewohner kommen regelmäßig ins Bild Nur, wenn sie davon wissen
- Die Kamera nimmt auch Ton auf Strengere Regeln, Ton im Zweifel abschalten
- Klingel mit Kamera, Bild nur beim Klingeln und nur vor Ihrer Tür Wird meist großzügiger gesehen, vorher fragen
- Kamera filmt dauerhaft das Treppenhaus Nur mit Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft
- Kamera am Balkon zeigt auch Gehweg oder Nachbarbalkon Nein, nur der eigene Balkon
Orientierung, keine Rechtsberatung. Gerichte beurteilen Einzelfälle unterschiedlich, und viel hängt an Mietvertrag und Hausordnung. Bei Streit oder Unsicherheit ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig. Mehr Fälle stehen im Ratgeber unter Was Sie filmen dürfen und was nicht.
Was ohne Bohren geht und was beim Umzug passiert
Geht ohne Rückfrage
Kameras, die frei stehen oder geklebt werden und über Akku oder eine normale Steckdose laufen. Sie hinterlassen keine Spuren und ziehen beim Umzug einfach mit.
Braucht eine Zustimmung
Alles, was fest verbaut wird oder nach außen wirkt: eine Bohrung im Türrahmen, eine Kamera am Balkon, eine neue Klingelanlage. In der Eigentumswohnung entscheidet bei Tür, Fassade und Treppenhaus oft die Gemeinschaft.
Sagen Sie bei der Anfrage, ob Sie zur Miete wohnen. Dann richten die Anbieter ihr Angebot danach aus.
Wo die Aufnahmen liegen
- In der Wohnung
- Speicherkarte oder kleines Aufnahmegerät, keine monatlichen Kosten. Wird die Kamera mitgenommen, ist allerdings auch das Material weg.
- Im Netz beim Anbieter
- Die Aufnahmen bleiben auch dann erhalten, kosten aber meist monatlich. Fragen Sie, in welchem Land die Daten liegen und ob der Zugriff vom Handy mit einem zweiten Faktor geschützt ist.
Womit Sie bei den Kosten rechnen sollten
Eine Kamera in der Wohnung kostet meist deutlich weniger als eine Anlage am Haus, weil Kabelwege, Wetterschutz und Montage an der Fassade wegfallen. Den Unterschied zwischen zwei Angeboten machen der Speicher, die Klingel an der Tür und die Frage, ob eine Alarmanlage dazugehört.
Vergleichbar werden Angebote erst, wenn alle dieselbe Aufgabe bekommen: dieselben Stellen, derselbe Speicher, derselbe Umgang mit der Miete. Genau dafür sind wir da. Einen Überblick über die Gesamtkosten samt Alarmtechnik gibt die Kostenübersicht auf der Startseite.
Häufige Fragen zur Videoüberwachung in der Wohnung
Was Mieterinnen, Mieter und Eigentümer zur Kamera in der Wohnung am häufigsten fragen.
Darf ich als Mieter eine Kamera in meiner Wohnung aufstellen?
Darf ich eine Kamera an der Wohnungstür oder im Treppenhaus anbringen?
Wann brauche ich die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters?
Was passiert mit der Kamera, wenn ich umziehe?
Reicht eine Kamera oder brauche ich zusätzlich eine Alarmanlage?
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