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Für Miet- und Eigentumswohnungen

Videoüberwachung in der Wohnung: was Sinn ergibt und was Sie als Mieter dürfen

In der Wohnung geht es selten um eine Kamera an der Hauswand. Es geht um den kurzen Blick nach Hause, um die Wohnungstür und manchmal um den Balkon im Erdgeschoss. Dazu kommen Fragen, die es im Haus nicht gibt: Was darf ich als Mieter, und was ist mit dem Treppenhaus?

  • Auch für Mietwohnungen
  • Ohne Bohren möglich
  • Über 1.000 Anfragen vermittelt
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Welche Wohnung soll in den Blick?

Ein Klick, dann ein paar Fragen. Wir melden drei passende Anbieter zurück.

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Drei Stellen, an denen eine Kamera in der Wohnung Sinn ergibt

In eine Wohnung führen nur wenige Wege: die Wohnungstür und im Erdgeschoss oder unter dem Dach Fenster und Balkontür. Dort setzt eine gute Planung an, nicht bei möglichst vielen Kameras.

Mutter und Tochter kommen nach Hause, der Hund begrüßt sie, im Flur steht eine kleine Kamera mit Blick auf die Wohnungstür
1 · Im Flur, Blick auf die Tür
Klingel mit Kamera am Rahmen einer Wohnungstür im Treppenhaus
2 · Wohnungstür
Akku-Kamera wird mit einer Klebehalterung am Fensterrahmen befestigt
3 · Balkon und Fenster
  1. 1

    Im Flur, mit Blick auf die Tür

    Wer durch die Wohnungstür kommt, muss am Flur vorbei. Eine Kamera dort sieht jeden, der hereinkommt, ohne Wohn- oder Schlafzimmer zu erfassen. Sie sollte sich abschalten lassen, solange jemand zu Hause ist.

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    An der Wohnungstür

    Eine Klingel mit Kamera oder ein Türspion mit Bildschirm zeigt, wer davorsteht. Weil das Treppenhaus allen gehört, sollte das Gerät nur beim Klingeln ein Bild zeigen und nur den Bereich direkt vor Ihrer Tür erfassen.

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    Am Balkon und an Fenstern im Erdgeschoss

    Im Erdgeschoss ist die Balkon- oder Terrassentür der häufigste Weg hinein. Eine Kamera innen, auf die Tür gerichtet, braucht keine Bohrung in der Fassade. Draußen gilt: nur der eigene Balkon.

Was eine Kamera in der Wohnung leistet

Aufhalten kann sie niemanden. Sie zeigt Ihnen, was zu Hause los ist, und hält fest, was passiert ist. Für die meisten ist genau das der Grund: kurz nachsehen zu können.

Der Blick nach Hause

Livebild aufs Handy und eine Nachricht, wenn sich etwas bewegt. Im Urlaub, im Büro oder wenn der Handwerker mit dem Zweitschlüssel kommt.

Wer vor der Tür steht

Eine Klingel mit Kamera zeigt es, auch wenn Sie nicht da sind. Sie müssen nicht mehr öffnen, um zu wissen, wer wartet.

Ein Nachweis, falls doch

Aufnahmen helfen bei der Anzeige und gegenüber der Hausratversicherung, weil Zeitpunkt und Ablauf belegt sind.

Eine Kamera ruft niemanden, wenn Sie gerade nicht aufs Handy sehen. Soll im Ernstfall jemand reagieren, kombinieren Sie sie mit einer Alarmanlage. Was dabei in einer Wohnung wichtig ist, steht unter Alarmanlage für die Wohnung.

Darf ich das? Sechs Fälle aus dem Alltag

In der eigenen Wohnung dürfen Sie in der Regel filmen. Schwierig wird es bei anderen Menschen im Bild und bei allem, was außerhalb Ihrer Tür liegt.

  • Kamera im eigenen Wohnzimmer, im Bild ist nur Ihr Haushalt In der Regel erlaubt
  • Putzhilfe, Babysitter oder Mitbewohner kommen regelmäßig ins Bild Nur, wenn sie davon wissen
  • Die Kamera nimmt auch Ton auf Strengere Regeln, Ton im Zweifel abschalten
  • Klingel mit Kamera, Bild nur beim Klingeln und nur vor Ihrer Tür Wird meist großzügiger gesehen, vorher fragen
  • Kamera filmt dauerhaft das Treppenhaus Nur mit Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft
  • Kamera am Balkon zeigt auch Gehweg oder Nachbarbalkon Nein, nur der eigene Balkon

Orientierung, keine Rechtsberatung. Gerichte beurteilen Einzelfälle unterschiedlich, und viel hängt an Mietvertrag und Hausordnung. Bei Streit oder Unsicherheit ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig. Mehr Fälle stehen im Ratgeber unter Was Sie filmen dürfen und was nicht.

Was ohne Bohren geht und was beim Umzug passiert

Geht ohne Rückfrage

Kameras, die frei stehen oder geklebt werden und über Akku oder eine normale Steckdose laufen. Sie hinterlassen keine Spuren und ziehen beim Umzug einfach mit.

Braucht eine Zustimmung

Alles, was fest verbaut wird oder nach außen wirkt: eine Bohrung im Türrahmen, eine Kamera am Balkon, eine neue Klingelanlage. In der Eigentumswohnung entscheidet bei Tür, Fassade und Treppenhaus oft die Gemeinschaft.

Sagen Sie bei der Anfrage, ob Sie zur Miete wohnen. Dann richten die Anbieter ihr Angebot danach aus.

Wo die Aufnahmen liegen

In der Wohnung
Speicherkarte oder kleines Aufnahmegerät, keine monatlichen Kosten. Wird die Kamera mitgenommen, ist allerdings auch das Material weg.
Im Netz beim Anbieter
Die Aufnahmen bleiben auch dann erhalten, kosten aber meist monatlich. Fragen Sie, in welchem Land die Daten liegen und ob der Zugriff vom Handy mit einem zweiten Faktor geschützt ist.

Womit Sie bei den Kosten rechnen sollten

Eine Kamera in der Wohnung kostet meist deutlich weniger als eine Anlage am Haus, weil Kabelwege, Wetterschutz und Montage an der Fassade wegfallen. Den Unterschied zwischen zwei Angeboten machen der Speicher, die Klingel an der Tür und die Frage, ob eine Alarmanlage dazugehört.

Vergleichbar werden Angebote erst, wenn alle dieselbe Aufgabe bekommen: dieselben Stellen, derselbe Speicher, derselbe Umgang mit der Miete. Genau dafür sind wir da. Einen Überblick über die Gesamtkosten samt Alarmtechnik gibt die Kostenübersicht auf der Startseite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Videoüberwachung in der Wohnung

Was Mieterinnen, Mieter und Eigentümer zur Kamera in der Wohnung am häufigsten fragen.

Darf ich als Mieter eine Kamera in meiner Wohnung aufstellen?
In den eigenen vier Wänden in der Regel ja. Eine Kamera, die frei auf dem Regal steht, braucht keine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Anders wird es, wenn andere Menschen regelmäßig ins Bild kommen, etwa Mitbewohner, eine Putzhilfe oder ein Babysitter. Sie müssen davon wissen. Für Tonaufnahmen gelten strengere Regeln als für das Bild, viele Kameras lassen den Ton deshalb abschalten.
Darf ich eine Kamera an der Wohnungstür oder im Treppenhaus anbringen?
Das Treppenhaus gehört allen Bewohnern. Eine Kamera, die dort dauerhaft filmt, ist ohne Zustimmung deshalb in aller Regel nicht erlaubt: als Mieter von der Vermieterin oder dem Vermieter, im Eigentum von der Gemeinschaft. Eine Klingel mit Kamera wird meist anders beurteilt, wenn sie nur beim Klingeln ein Bild zeigt, nicht dauerhaft aufzeichnet und nur den Bereich direkt vor Ihrer Tür erfasst. Gerichte sehen das im Einzelfall unterschiedlich, fragen Sie vorher.
Wann brauche ich die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters?
Sobald etwas fest verbaut wird oder nach außen wirkt: Bohrungen in Türrahmen oder Fassade, eine Kamera am Balkon oder an der Hauswand, eine neue Klingelanlage, Technik in Gemeinschaftsräumen. Was frei steht oder sich ohne Spuren abnehmen lässt, ist in der Regel Ihre Sache. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, das erspart beim Auszug Ärger.
Was passiert mit der Kamera, wenn ich umziehe?
Akku- und Funkkameras ziehen einfach mit. Sie stehen oder kleben statt verschraubt zu sein und lassen sich in der neuen Wohnung wieder einrichten. Bei einer fest verbauten Anlage hängt es davon ab, was vereinbart ist. Sagen Sie deshalb schon bei der Anfrage, dass Sie zur Miete wohnen.
Reicht eine Kamera oder brauche ich zusätzlich eine Alarmanlage?
Eine Kamera zeigt, was passiert ist, und Sie sehen das Bild auf dem Handy. Sie ruft aber niemanden, wenn Sie gerade nicht hinsehen. Soll im Ernstfall jemand reagieren, kombinieren Sie die Kamera mit einer Alarmanlage, auf Wunsch mit Anschluss an eine Stelle, die rund um die Uhr besetzt ist. Für Wohnungen gibt es beides als Funklösung ohne Bohren.

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