Für ein Angebot über eine Alarmanlage braucht ein Fachbetrieb vor allem Angaben zum Gebäude: Art, Größe, Etagen und wie viele Türen und Fenster gesichert werden sollen. Dazu kommt, was im Alarmfall passieren soll und ob Ihre Versicherung eine bestimmte Anlage verlangt. Ein verbindliches Angebot gibt es in aller Regel erst nach einem Termin vor Ort. Ein Kostenvoranschlag ist nach dem Gesetz im Zweifel kostenlos, solange nichts anderes vereinbart wurde.
Je genauer Ihre Angaben, desto genauer die erste Einschätzung und desto kürzer der Termin vor Ort. Diese Punkte fragen Betriebe fast immer ab:
- Gebäudeart: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Wohnung, Laden, Lager oder Baustelle.
- Wohnfläche und Zahl der Etagen, Keller und Dachboden eingeschlossen.
- Zahl der Außentüren, Fenster und Kellerzugänge, vor allem der im Erdgeschoss und der von außen erreichbaren.
- Ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. In einer Mietwohnung kommt meist Funktechnik ohne Bohren in Frage, und für manche Arbeiten braucht es die Zustimmung des Vermieters.
- Haustiere, die sich frei im Haus bewegen. Sie bestimmen, welche Bewegungsmelder passen.
- Was bei Alarm passieren soll: nur Sirene, Nachricht aufs Telefon oder Meldung an eine ständig besetzte Leitstelle.
- Ob Kameras dazukommen sollen, und wenn ja, wo.
- Wann der Einbau stattfinden soll.
Genau diese Angaben fragt auch der Sicherheits-Check von immosicher24 ab, damit die Anbieter, die sich bei Ihnen melden, nicht bei null anfangen.
Pflicht ist keine davon, aber jede spart Zeit und Rückfragen:
- ein Grundriss oder eine einfache Skizze mit Türen und Fenstern
- Fotos der Haustür, der Terrassentür und der Kellerzugänge
- die Bedingungen Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu Einbruchmeldeanlagen. Verlangt sie eine VdS-anerkannte Anlage, muss das Angebot darauf eingehen. Was das bedeutet, steht im Artikel zur VdS-Anerkennung
- in einer Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters, falls Kabel verlegt oder Löcher gebohrt werden sollen
- ein Angebot, das Sie schon haben. Dann kann der nächste Betrieb auf denselben Umfang kalkulieren, und die Preise werden vergleichbar.
Ein seriöser Betrieb legt sich nicht am Telefon fest. Beim Termin sieht er sich die Zugänge an, prüft den Handyempfang für die Übertragung und klärt mit Ihnen, welche Räume Sie nachts nutzen und wo Melder (die Sensoren an Türen, Fenstern und in den Räumen) stören würden. Erst danach entsteht das schriftliche Angebot. Wie es nach dem Auftrag weitergeht, vom Einbau bis zur Abnahme, steht im Artikel dazu, wie der Einbau durch einen Fachbetrieb abläuft.
Neutral und kostenlos berät außerdem die Polizei. Ihre Beratungsstellen verkaufen nichts. Wie das abläuft, steht im Artikel zur Beratung durch die Polizei.
Ein Kostenvoranschlag ist nach § 632 Absatz 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Will ein Betrieb Geld dafür, muss er das vorher mit Ihnen vereinbaren. Fragen Sie deshalb beim ersten Kontakt, ob Termin und Angebot kostenlos sind.
Verbindlich ist ein Kostenvoranschlag normalerweise nicht, er ist eine Schätzung. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Betrieb Sie nach § 649 BGB unverzüglich informieren. Sie können den Vertrag dann kündigen und zahlen nur für das, was bis dahin geleistet wurde. Ab wann eine Überschreitung wesentlich ist, legt kein Gesetz fest, Gerichte entscheiden im Einzelfall. Als Richtwert nennt die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main etwa 15 bis 20 Prozent, in Ausnahmefällen bis 25 Prozent (Merkblatt Kostenvoranschlag, Stand 05/2025). Wer sicher planen will, vereinbart einen Festpreis.
- jede gesicherte Tür und jedes gesicherte Fenster, nicht nur eine Gesamtzahl
- Zentrale, Melder und Sirenen mit Hersteller und Modell
- ob und an welche Leitstelle die Anlage angeschlossen wird, und der monatliche Betrag dafür
- Montage, Inbetriebnahme und Einweisung
- die Wartung: wie oft, was sie kostet und wie lange Sie sich daran binden
- falls verlangt, die VdS-Anerkennung der Geräte und die Bestätigung des Errichters für die Versicherung
- ob der Betrag ein Festpreis ist
Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie nach. Ein günstiges Angebot ist oft nur ein kleineres Angebot. Welche Beträge üblich sind, steht im Überblick dazu, was eine Alarmanlage fürs Haus kostet.
Geben Sie allen Betrieben dieselben Angaben und denselben Wunsch, was bei Alarm passieren soll. Dann vergleichen Sie Angebote über denselben Umfang, und die Unterschiede, die übrig bleiben, sind echt: Technik, Wartung, Bindung und Preis.
Einen Betrieb in Ihrer Nähe finden Sie über die Fachbetriebssuche der Polizei, die nach Errichtern für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen filtert. Oder Sie geben Ihre Angaben einmal im Sicherheits-Check am Ende dieser Seite ein, und drei passende Anbieter aus Ihrer Region melden sich mit einem Angebot. immosicher24 verkauft und installiert selbst nichts.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Kostenvoranschlag, Festpreis und Kündigung werden im Einzelfall unterschiedlich beurteilt. Wenn es darauf ankommt, lassen Sie sich anwaltlich beraten.
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