Zum Hauptinhalt springen
immosicher24

Kosten · 4 Min Lesezeit

Angebot für eine Alarmanlage einholen: welche Angaben und Unterlagen Sie brauchen

Lars Grunendahl, Redaktion immosicher24

Veröffentlicht

KI-generiertes Symbolbild: Hände mit einem Stift über einem gezeichneten Hausgrundriss auf einem Holztisch, daneben Unterlagen, ein Smartphone und eine Kaffeetasse

Die kurze Antwort

Für ein Angebot über eine Alarmanlage braucht ein Fachbetrieb vor allem Angaben zum Gebäude: Art, Größe, Etagen und wie viele Türen und Fenster gesichert werden sollen. Dazu kommt, was im Alarmfall passieren soll und ob Ihre Versicherung eine bestimmte Anlage verlangt. Ein verbindliches Angebot gibt es in aller Regel erst nach einem Termin vor Ort. Ein Kostenvoranschlag ist nach dem Gesetz im Zweifel kostenlos, solange nichts anderes vereinbart wurde.

Was der Betrieb vor dem ersten Termin wissen will

Je genauer Ihre Angaben, desto genauer die erste Einschätzung und desto kürzer der Termin vor Ort. Diese Punkte fragen Betriebe fast immer ab:

  • Gebäudeart: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Wohnung, Laden, Lager oder Baustelle.
  • Wohnfläche und Zahl der Etagen, Keller und Dachboden eingeschlossen.
  • Zahl der Außentüren, Fenster und Kellerzugänge, vor allem der im Erdgeschoss und der von außen erreichbaren.
  • Ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. In einer Mietwohnung kommt meist Funktechnik ohne Bohren in Frage, und für manche Arbeiten braucht es die Zustimmung des Vermieters.
  • Haustiere, die sich frei im Haus bewegen. Sie bestimmen, welche Bewegungsmelder passen.
  • Was bei Alarm passieren soll: nur Sirene, Nachricht aufs Telefon oder Meldung an eine ständig besetzte Leitstelle.
  • Ob Kameras dazukommen sollen, und wenn ja, wo.
  • Wann der Einbau stattfinden soll.

Genau diese Angaben fragt auch der Sicherheits-Check von immosicher24 ab, damit die Anbieter, die sich bei Ihnen melden, nicht bei null anfangen.

Welche Unterlagen helfen

Pflicht ist keine davon, aber jede spart Zeit und Rückfragen:

  • ein Grundriss oder eine einfache Skizze mit Türen und Fenstern
  • Fotos der Haustür, der Terrassentür und der Kellerzugänge
  • die Bedingungen Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu Einbruchmeldeanlagen. Verlangt sie eine VdS-anerkannte Anlage, muss das Angebot darauf eingehen. Was das bedeutet, steht im Artikel zur VdS-Anerkennung
  • in einer Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters, falls Kabel verlegt oder Löcher gebohrt werden sollen
  • ein Angebot, das Sie schon haben. Dann kann der nächste Betrieb auf denselben Umfang kalkulieren, und die Preise werden vergleichbar.

Was kostet das bei Ihnen?

Wählen Sie Ihr Gebäude. Drei geprüfte Anbieter melden sich zurück, kostenlos und unverbindlich.

DSGVO-konform Sichere Übermittlung

Der Termin vor Ort

Ein seriöser Betrieb legt sich nicht am Telefon fest. Beim Termin sieht er sich die Zugänge an, prüft den Handyempfang für die Übertragung und klärt mit Ihnen, welche Räume Sie nachts nutzen und wo Melder (die Sensoren an Türen, Fenstern und in den Räumen) stören würden. Erst danach entsteht das schriftliche Angebot. Wie es nach dem Auftrag weitergeht, vom Einbau bis zur Abnahme, steht im Artikel dazu, wie der Einbau durch einen Fachbetrieb abläuft.

Neutral und kostenlos berät außerdem die Polizei. Ihre Beratungsstellen verkaufen nichts. Wie das abläuft, steht im Artikel zur Beratung durch die Polizei.

Kostet ein Angebot etwas, und ist es verbindlich?

Ein Kostenvoranschlag ist nach § 632 Absatz 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Will ein Betrieb Geld dafür, muss er das vorher mit Ihnen vereinbaren. Fragen Sie deshalb beim ersten Kontakt, ob Termin und Angebot kostenlos sind.

Verbindlich ist ein Kostenvoranschlag normalerweise nicht, er ist eine Schätzung. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Betrieb Sie nach § 649 BGB unverzüglich informieren. Sie können den Vertrag dann kündigen und zahlen nur für das, was bis dahin geleistet wurde. Ab wann eine Überschreitung wesentlich ist, legt kein Gesetz fest, Gerichte entscheiden im Einzelfall. Als Richtwert nennt die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main etwa 15 bis 20 Prozent, in Ausnahmefällen bis 25 Prozent (Merkblatt Kostenvoranschlag, Stand 05/2025). Wer sicher planen will, vereinbart einen Festpreis.

Was im Angebot für die Alarmanlage stehen sollte

  • jede gesicherte Tür und jedes gesicherte Fenster, nicht nur eine Gesamtzahl
  • Zentrale, Melder und Sirenen mit Hersteller und Modell
  • ob und an welche Leitstelle die Anlage angeschlossen wird, und der monatliche Betrag dafür
  • Montage, Inbetriebnahme und Einweisung
  • die Wartung: wie oft, was sie kostet und wie lange Sie sich daran binden
  • falls verlangt, die VdS-Anerkennung der Geräte und die Bestätigung des Errichters für die Versicherung
  • ob der Betrag ein Festpreis ist

Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie nach. Ein günstiges Angebot ist oft nur ein kleineres Angebot. Welche Beträge üblich sind, steht im Überblick dazu, was eine Alarmanlage fürs Haus kostet.

Drei Angebote vergleichbar machen

Geben Sie allen Betrieben dieselben Angaben und denselben Wunsch, was bei Alarm passieren soll. Dann vergleichen Sie Angebote über denselben Umfang, und die Unterschiede, die übrig bleiben, sind echt: Technik, Wartung, Bindung und Preis.

Einen Betrieb in Ihrer Nähe finden Sie über die Fachbetriebssuche der Polizei, die nach Errichtern für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen filtert. Oder Sie geben Ihre Angaben einmal im Sicherheits-Check am Ende dieser Seite ein, und drei passende Anbieter aus Ihrer Region melden sich mit einem Angebot. immosicher24 verkauft und installiert selbst nichts.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Kostenvoranschlag, Festpreis und Kündigung werden im Einzelfall unterschiedlich beurteilt. Wenn es darauf ankommt, lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Sie wollen wissen, was das bei Ihnen kostet?

Drei geprüfte Anbieter melden sich zurück. Sie entscheiden, ob es weitergeht.

Jetzt drei Angebote vergleichen
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kurze Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.

Wie bekomme ich ein verbindliches Angebot für eine Alarmanlage?
In aller Regel erst nach einem Termin vor Ort, bei dem der Betrieb die Zugänge, den Empfang und Ihre Wünsche aufnimmt. Wer einen festen Betrag will, vereinbart ausdrücklich einen Festpreis. Ein bloßer Kostenvoranschlag ist eine Schätzung.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Angebot?
Pflicht ist keine. Hilfreich sind ein Grundriss oder eine Skizze mit Türen und Fenstern, Fotos der Zugänge, die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung und in einer Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters.
Ist ein Angebot für eine Alarmanlage kostenlos?
Ein Kostenvoranschlag ist nach § 632 Absatz 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Verlangt ein Betrieb Geld dafür, muss er das vorher mit Ihnen vereinbaren. Fragen Sie deshalb vor dem Termin nach.
Darf ein Angebot später teurer werden?
Ein Kostenvoranschlag darf überschritten werden, aber nicht wesentlich, ohne dass Sie davon erfahren. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren, und Sie können kündigen. Eine feste Grenze gibt es nicht, als Richtwert nennt die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main etwa 15 bis 20 Prozent (Stand 05/2025).
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Drei Angebote über denselben Umfang reichen meist, um Preis, Technik und Bedingungen einzuordnen. Wichtiger als die Zahl ist, dass alle Betriebe dieselben Angaben bekommen.

Kostenlos und unverbindlich

In 2 Minuten zum Vergleich

Starten