Kurz gefasst: VdS ist keine Marke und kein Hersteller, sondern eine Prüfstelle aus dem Umfeld der deutschen Versicherungswirtschaft. Wenn ein Versicherer eine VdS-Alarmanlage verlangt, meint er eine Anlage, die nach den dort veröffentlichten Richtlinien gebaut, von einem anerkannten Fachbetrieb eingebaut und schriftlich abgenommen wurde. Für Sie zählt am Ende weniger die Technik als dieses Papier. Ohne die Abnahmebescheinigung ist nach einem Einbruch schwer zu belegen, dass die Anlage den vereinbarten Anforderungen entsprach.
Wer den Begriff googelt, steht meistens kurz vor einer Entscheidung. Entweder liegt ein Angebot auf dem Tisch, in dem VdS auftaucht, oder der Versicherer hat in einem Schreiben eine Anforderung formuliert, die sich nicht auf Anhieb übersetzen lässt. Beides ist ein guter Zeitpunkt, den Begriff einmal sauber auseinanderzunehmen, denn er wird im Markt sehr großzügig verwendet.
VdS veröffentlicht Richtlinien dafür, wie Sicherungstechnik beschaffen sein muss und wie sie eingebaut wird. Eine Anerkennung heißt: Ein unabhängiger Dritter hat gegen diese Richtlinien geprüft. Das ist etwas anderes als ein Herstellersiegel, das ein Unternehmen sich selbst gibt, und etwas anderes als eine allgemeine Produktnorm.
Daneben existiert die europäische Normenreihe DIN EN 50131, also das gemeinsame europäische Regelwerk dafür, welche Anforderungen Einbruchmeldetechnik erfüllen muss. Sie beschreibt vor allem das Produkt. Die VdS-Richtlinien gehen einen Schritt weiter und betreffen auch die Planung, den Einbau und die Instandhaltung. Genau deshalb berufen sich Versicherer in Deutschland überwiegend auf VdS und nicht auf die Norm allein: Eine gute Zentrale, falsch montiert, schützt niemanden.
Wichtig ist der zweite Teil dieses Gedankens. Eine Anerkennung sagt nichts darüber aus, ob eine Anlage zu Ihrem Haus passt. Sie sagt, dass sie einer geprüften Bauweise entspricht. Welche Bauart, welcher Umfang und welche Sicherungsart sinnvoll sind, bleibt eine Planungsfrage. Dazu lesen Sie besser die Grundlagen, welche Anlage zu welchem Haus passt.
Der häufigste Irrtum in Angeboten und Werbetexten ist, dass alle drei Stufen als dasselbe verkauft werden. Sie bauen aufeinander auf, aber nur die dritte betrifft Ihr Gebäude.
Ein Angebot, das ausschließlich mit anerkannten Bauteilen wirbt, erfüllt die erste Zeile. Das ist nicht falsch und nicht wertlos, es ist nur nicht das, was in der Versicherungsakte zählt. Fragen Sie deshalb immer nach der dritten Zeile. Die dazu passende Frage lautet nicht „Ist das VdS?", sondern: Bekomme ich nach der Montage eine schriftliche Abnahme über diese Anlage, und wer unterschreibt sie?
Welche Anbieter im deutschen Markt diesen Weg überhaupt gehen, unterscheidet sich erheblich. Ein Überblick darüber, welche Anbieter geprüfte Technik im Programm haben, hilft beim Sortieren, bevor Sie Angebote einholen.
Ein Versicherer kann nicht jedes Haus besichtigen und nicht jede Anlage einzeln bewerten. Er braucht einen Maßstab, der sich beschreiben, vereinbaren und im Streitfall überprüfen lässt. Eine anerkannte Anlage ist genau das: ein nachprüfbarer Mindeststandard, hinter dem eine unabhängige Stelle steht.
Daraus folgt etwas, das in Beratungsgesprächen oft untergeht. Versicherer empfehlen keine Marken und sprechen keine Kaufempfehlungen aus. Sie formulieren Anforderungen, und zwar in Ihrem Vertrag. Je nach Versicherer und je nach vereinbarter Summe kann das bedeuten:
- Für eine übliche Hausratversicherung in üblicher Höhe ist gar keine Anlage vorgesehen.
- Ab einer bestimmten Versicherungssumme oder bei besonderen Werten im Haus setzt der Vertrag eine Einbruchmeldeanlage voraus, also eine fest eingebaute und geprüfte Alarmanlage, damit der Schutz in voller Höhe greift.
- In Einzelfällen wird zusätzlich verlangt, dass die Meldung bei einer ständig besetzten Stelle aufläuft und nicht nur auf einem Mobiltelefon.
Ob eine geprüfte Anlage sich auf Ihren Beitrag auswirkt, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Manche Häuser honorieren sie, andere nicht, und die Höhe lässt sich nicht pauschal beziffern. Wer Ihnen einen festen Nachlass verspricht, verspricht etwas, das nicht in seiner Hand liegt. Verlässlich ist nur der umgekehrte Weg: Sie fragen vor der Anschaffung bei Ihrem Versicherer nach, was er als Nachweis akzeptiert, und lassen sich die Antwort schriftlich geben.
Zur dritten Anforderung aus der Liste gehört eine eigene Entscheidung, weil sie monatlich kostet und nicht für jeden Haushalt sinnvoll ist. Was der Anschluss an eine ständig besetzte Stelle leistet und was er verlangt, steht dort im Einzelnen.
Der Moment, in dem sich alles Vorherige auszahlt oder eben nicht, ist die Schadenmeldung. Verlangt wird dann typischerweise dreierlei.
Dass die Anlage vorhanden war und den vereinbarten Anforderungen entsprach. Dafür dient die Abnahmebescheinigung des Errichterbetriebs, bei anerkannten Anlagen üblicherweise als Attest bezeichnet. Sie beschreibt, was eingebaut wurde und nach welchen Vorgaben.
Dass sie eingeschaltet war. Eine Alarmanlage, die im Urlaub nicht scharf geschaltet wurde, ist versicherungstechnisch keine Alarmanlage. Moderne Zentralen protokollieren das Ein- und Ausschalten, und dieses Protokoll ist nach einem Einbruch ein starkes Dokument.
Dass sie instand gehalten wurde. Wenn im Vertrag eine regelmäßige Prüfung vereinbart ist, sollten die Prüfprotokolle vorliegen. Eine seit Jahren nicht gewartete Anlage mit leeren Batterien kann dieselbe Anerkennung tragen und trotzdem zu Rückfragen führen.
Diese Pflichten heißen im Versicherungsdeutsch Obliegenheiten, also Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers. Werden sie verletzt, kann die Leistung je nach Vertrag und Einzelfall gekürzt werden. Deshalb der praktische Rat: Legen Sie Abnahmebescheinigung, Wartungsprotokolle und die Police an einem Ort ab, an dem Sie auch dann herankommen, wenn das Haus gerade durchsucht wurde. Eine Kopie außerhalb des Hauses ist keine übertriebene Vorsicht.
Wir sind keine Versicherungsberatung und dürfen keine Rechtsauskunft geben. Welche Folgen eine Obliegenheitsverletzung im konkreten Fall hat, beantwortet Ihr Versicherer oder eine anwaltliche Beratung, nicht ein Ratgeber.
Technisch spricht nichts dagegen, eine Funkanlage selbst an die Wand zu schrauben. Versicherungstechnisch spricht einiges dagegen, und zwar aus einem einzigen Grund: Es entsteht kein Nachweis.
Ohne einen anerkannten Errichterbetrieb gibt es keine Abnahme, ohne Abnahme keine Bescheinigung und ohne Bescheinigung keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die Anlage den vereinbarten Anforderungen entsprach. Hinzu kommt der praktische Teil: Die häufigsten Schwachstellen selbst gebauter Anlagen sind nicht die Bauteile, sondern die Stellen, an denen sie sitzen. Ein Sensor an der falschen Seite der Tür, eine Zentrale im Flur direkt neben dem Eingang, ein Übertragungsweg, der nur über das heimische Internet läuft und mit dem Router ausfällt.
Das heißt nicht, dass jede selbst montierte Anlage sinnlos wäre. Wenn es Ihnen um ein akustisches Signal und um ein besseres Gefühl geht und die Versicherung keine Anforderung stellt, kann das ein vertretbarer Weg sein. Sobald aber der Vertrag eine geprüfte Anlage voraussetzt oder Sie auf eine Anbindung an eine besetzte Stelle zielen, führt der Weg über einen Fachbetrieb. Anbieter nehmen selbst montierte Technik dort fast nie an.
Es gibt drei Situationen, in denen die Antwort ziemlich klar ausfällt.
Der Vertrag verlangt es. Dann ist die Frage keine Abwägung mehr. Die Anlage ist Teil dessen, wofür Sie ohnehin Beitrag zahlen.
Es liegen hohe Werte im Haus. Sammlungen, Schmuck, technisches Gerät, ein Büro mit Firmenunterlagen: Sobald die Versicherungssumme steigt, steigen die Anforderungen mit, oft ohne dass es jemand ausdrücklich erwähnt hätte.
Sie planen ohnehin eine Anlage mit Einbau. Wenn ein Fachbetrieb plant und montiert, ist der Schritt zur geprüften Ausführung meist kleiner, als er von außen wirkt, und er bringt Dokumentation mit, die Sie sonst nicht haben.
Dagegen lohnt der Aufwand selten, wenn Sie in einer Mietwohnung im dritten Stock wohnen, keine besonderen Werte versichern und Ihr Vertrag nichts vorsieht. Eine solide Anlage ohne Anerkennung erfüllt dann ihren Zweck, und das gesparte Geld steckt man besser in die Sicherung der Wohnungstür.
Was eine geprüfte Ausführung gegenüber einer einfachen Anlage an Aufschlag bedeutet, lässt sich pauschal nicht sagen, weil sie mit Planung, Einbau und Abnahme ein anderes Leistungspaket ist. Die Größenordnung, womit Sie bei einer geprüften Anlage rechnen sollten, steht im Kostenbeitrag, dort mit Spannen nach Gebäudetyp.
Vier Punkte trennen ein belastbares Angebot von einem, das nur mit dem Kürzel arbeitet.
Erstens steht dort, wer die Anlage errichtet, und ob dieser Betrieb selbst anerkannt ist. Zweitens ist die Abnahme als eigene Position benannt, nicht als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Drittens ist die Instandhaltung geregelt, mit einem Turnus und einem Protokoll, denn ohne sie verliert die Anerkennung ihren praktischen Wert. Viertens wird der Sicherungsumfang beschrieben, also welche Öffnungen einzeln überwacht werden und welche Räume zusätzlich.
Fehlt einer dieser Punkte, ist das kein Grund, das Angebot wegzulegen. Es ist ein Grund nachzufragen. Formulieren Sie die Frage konkret: Erhalte ich nach der Montage eine schriftliche Abnahme über diese Anlage, und entspricht sie der Anforderung, die mein Versicherer mir genannt hat? Anbieter, die diesen Weg gehen, beantworten das ohne Zögern.
Und nehmen Sie die Anforderung Ihres Versicherers mit in die Anfrage. Wenn Sie drei Angebote einholen und in allen dreien steht derselbe geforderte Umfang, vergleichen Sie tatsächlich vergleichbare Anlagen. Ohne diese Angabe planen die Anbieter jeweils das, was sie üblicherweise anbieten, und die Preise laufen auseinander, ohne dass Sie den Grund sehen.
Wir selbst prüfen keine Anlagen, stellen keine Bescheinigungen aus und geben keine Zusage, dass ein bestimmter Nachweis akzeptiert wird. Wir achten bei der Vermittlung darauf, dass die Partner geprüfte Technik und den Einbau durch einen Fachbetrieb anbieten können. Alles Weitere klären Sie mit dem Anbieter und Ihrem Versicherer, und zwar in dieser Reihenfolge: erst der Versicherer, dann das Angebot.
Die meisten Missverständnisse entstehen, weil diese Fragen erst nach dem Einbau gestellt werden. Sie kosten ein Telefonat und ersparen im Zweifel eine Auseinandersetzung, in der es um viel Geld geht.
Setzt mein Vertrag überhaupt eine Anlage voraus, und ab welcher Summe? Die Antwort steht meist in den Bedingungen unter den Sicherungsvorgaben. Viele Versicherungsnehmer sind überrascht, wie konkret sie formuliert sind, und ebenso viele, dass gar nichts gefordert wird.
Welcher Nachweis wird anerkannt? Manche Versicherer benennen ausdrücklich die Abnahme durch einen anerkannten Errichterbetrieb, andere lassen offen, was sie sehen wollen. Lassen Sie sich die Antwort per E-Mail geben. Ein Gesprächsvermerk hilft Ihnen später nicht.
Wirkt sich eine geprüfte Anlage auf meinen Beitrag aus? Je nach Versicherer ja, oft nicht, und die Größenordnung erfahren Sie nur dort. Rechnen Sie einen möglichen Nachlass nicht ein, solange er nicht schriftlich bestätigt ist.
Was ändert sich nach dem Einbau an meinen Pflichten? Häufig kommt eine Vereinbarung über die regelmäßige Prüfung hinzu, gelegentlich eine Meldepflicht bei längerer Abwesenheit. Wer das kennt, hält die Vorgaben ein, ohne darüber nachzudenken.
Mit den Antworten in der Hand wird die Auswahl deutlich einfacher. Sie wissen dann, welchen Umfang Sie anfragen müssen, und Sie erkennen an einem Angebot innerhalb weniger Minuten, ob es diesen Umfang trifft. Das ist der eigentliche Wert der Anerkennung: Sie übersetzt eine Erwartung, die sonst im Ungefähren bliebe, in eine Beschreibung, die sich vergleichen lässt.